Der tägliche Wahnsinn – Berlin: NaBu erwirkt trotz Schnee und Glätte "Tausalz-Einsatzverbot"
![]() |
| Die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz ist in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht kassiert worden (Symbolbild) |
Berlin: NaBu erwirkt trotz Schnee und Glätte "Tausalz-Einsatzverbot"
"Mach’s Brett uff, du hast doch een am Wirsing", könnte eine erste Reaktion verbliebener Berliner in der Hauptstadt lauten, ausgehend von den Schlagzeilen am 4. Februar 2026.
Der Tag begann mit Temperaturen um -8 Grad nach nächtlichem Schneefall. Am Vormittag meldet der Berliner Kurier:
"Gericht verbietet Streusalz-Freigabe für Berlin. Berliner dürfen nun doch kein Streusalz benutzen, um die glatten Gehwege sicherer zu machen. Das Gericht hat Verfügung auf Antrag des Naturschutzbundes (NaBu) abgelehnt."
Da präsentierte der Politprofi und Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in der Vorwoche doch das richtige Gespür für realen hauptstädtischen Wahnsinn (RT DE berichtete). Der Berliner Tagesspiegel zitierte den wankelmütigen "Krisenmanager" mit den Worten, ihm sei bewusst, dass "dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden sei."
Dies bezogen auf die vorläufige Senatsanordnung, nach Wochen vereister Straßen und Wege, "eine Ermächtigungsgrundlage für die zuständige Senatorin im Straßenreinigungsgesetz einzubringen." Der Kurier rückt die Berliner Realitäten nun gerade:
"Die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Streusalz ist im Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Wie die Geschäftsführerin des NABU-Berlin, Melanie von Orlow, der Berliner Morgenpost sagte, habe der Naturschutzverband im Eilverfahren gewonnen."
Die Morgenpost-Redaktion berichtete zuvor:
"Der Naturschutzverband habe vor Gericht gewonnen, der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen sei damit ab sofort wieder untersagt."
Immerhin und empathisch, wie Naturschützer sind, dürfe zumindest die Berliner Stadtreinigung (BSR) "Streusalz unverändert gemäß des Straßenreinigungsgesetzes einsetzen", so die NaBU-Mitteilung befehligend. NaBu-Chefin Melanie von Orlow belehrt weiter:
"Allerdings ist ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage inakzeptabel und habe einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Hinzu kommt, dass die Sprecherin von SenMVKU sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen hat. Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden."
Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) kommentierte, sie "akzeptiere die Gerichtsentscheidung", kündigte jedoch an, "mit Blick auf die Wetterlage, die im Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen zu wollen, damit sich die Berlinerinnen und Berliner möglichst sicher fortbewegen könnten."
Damit konterkariert sich leider das schöne SPD-Video von Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey …
Ich mag den Scheibenkleister gar nicht verlinken...
Stattdessen ein humorvoller Netzfund:



Kommentare