Was braucht man "gesponserte" Gerichte, das Geld kann sich die "Politik" doch selbst einreiben
Wie steht es in Deutschland mit der Meinungsfreiheit angesichts der zunehmenden Praxis einiger deutscher Politiker, mit unliebsamen Meinungen ihrer Bürger per Klagen Geld zu verdienen?
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Zensurfreiheit ist im Grundgesetz garantiert.
Grundsätzlich gilt in Deutschland nach Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, seine Meinung frei ässern zu dürfen, sondern insbesondere auch das Recht, sich frei zu informieren. Dies beinhaltet auch die freie Zugänglichkeit von Presseartikeln für die Bürger sowie eine grundsätzlich unzensierte Pressefreiheit: Im Gesetzestext des Artikels 5, Absatz 1 GG heißt es dazu:
Aber was ist, wenn das Grundgesetz keine Ratte interessiert?
Gesinnungsjustiz an deutschen Gerichten widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit.
Laut offiziellen Rechtsnormen darf es in Deutschland keine Gesinnungsjustiz geben. Das heißt, vor Gericht darf es keine Rolle spielen, welche Meinung ein Angeklagter in Bezug auf diesen Staat hat. Strafrechtlich dürfen nur konkrete Taten bewertet werden, also nicht die Person und ihre Gesinnung. Diesen fundamentalen Rechtsgrundsatz kann man aber in den letzten Jahren in bestimmten Verfahren zunehmend schwinden sehen – und dabei spielten die mediale Berichterstattung und deren Gesinnungsbewertung von Angeklagten eine nicht unwesentliche Rolle.
Mit ihrer neuen Sanktionsliste hat die EU gefährliche Präzedenzfälle geschaffen. Mit existenzbedrohenden Einschnitten könnte sie danach künftig alle Journalisten und Blogger, die bei wichtigen Themen von der EU-Propaganda abweichen, wirtschaftlich ruinieren. Damit schaffen die Herrschenden ein Klima der Angst, das zu immer stärkerer Selbstzensur führt und Medien zu bloßen Propaganda-Instrumenten macht.
Für sanktionierte EU-Bürger dürfte es problematisch sein, im eigenen Land ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Arbeits- und Kaufverträge abzuschließen, sich eine Wohnung zu mieten und so weiter. Wer eine solche Zerstörung seiner Existenz befürchten muss, wird künftig wohl eher den Mund und die Finger auf der Tastatur stillhalten – nicht nur bezüglich des NATO-Stellvertreterkriegs gegen Russland in der Ukraine.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Zensurfreiheit ist im Grundgesetz garantiert.
Grundsätzlich gilt in Deutschland nach Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, seine Meinung frei ässern zu dürfen, sondern insbesondere auch das Recht, sich frei zu informieren. Dies beinhaltet auch die freie Zugänglichkeit von Presseartikeln für die Bürger sowie eine grundsätzlich unzensierte Pressefreiheit: Im Gesetzestext des Artikels 5, Absatz 1 GG heißt es dazu:
Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt!
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt!
Aber was ist, wenn das Grundgesetz keine Ratte interessiert?
Gesinnungsjustiz an deutschen Gerichten widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit.
Laut offiziellen Rechtsnormen darf es in Deutschland keine Gesinnungsjustiz geben. Das heißt, vor Gericht darf es keine Rolle spielen, welche Meinung ein Angeklagter in Bezug auf diesen Staat hat. Strafrechtlich dürfen nur konkrete Taten bewertet werden, also nicht die Person und ihre Gesinnung. Diesen fundamentalen Rechtsgrundsatz kann man aber in den letzten Jahren in bestimmten Verfahren zunehmend schwinden sehen – und dabei spielten die mediale Berichterstattung und deren Gesinnungsbewertung von Angeklagten eine nicht unwesentliche Rolle.
Mit ihrer neuen Sanktionsliste hat die EU gefährliche Präzedenzfälle geschaffen. Mit existenzbedrohenden Einschnitten könnte sie danach künftig alle Journalisten und Blogger, die bei wichtigen Themen von der EU-Propaganda abweichen, wirtschaftlich ruinieren. Damit schaffen die Herrschenden ein Klima der Angst, das zu immer stärkerer Selbstzensur führt und Medien zu bloßen Propaganda-Instrumenten macht.
Mit den Sanktionen schaltet die EU betroffene Einzelpersonen auf ihrem gesamten Gebiet wirtschaftlich aus: Sie friert ihre Vermögenswerte und Konten ein, verbietet ihnen jegliche Geschäfte und auch die Einreise. Dass es mit den Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper nun auch Bürger mit deutscher, also einer EU-Staatsbürgerschaft trifft, ist ein Novum, das Folgen haben wird.
Lipp und Röper können damit praktisch nicht einmal mehr zu Familienbesuchen in ihr Heimatland einreisen, weil sie EU-Gebiet nicht betreten dürften, was sie dafür aber müssten. Die Europäische Union hat sie auf diese Weise faktisch ausgebürgert – wegen eines bloßen Vorwurfs, "Desinformation" für Russland zu betreiben, der weder juristisch geklärt ist, noch von der EU mit konkreten Beispielen belegt wurde.
Nun trifft es die beiden wohl nicht so hart, wie es andere treffen könnte. Beide leben derzeit in Russland und haben nach eigenen Angaben kein Vermögen in der EU. Die Sanktionen sind also wieder einmal einfach nur dumm und sinnlos! - Im Gegenteil, sie rütteln wohl viele wach.
Lipp und Röper können damit praktisch nicht einmal mehr zu Familienbesuchen in ihr Heimatland einreisen, weil sie EU-Gebiet nicht betreten dürften, was sie dafür aber müssten. Die Europäische Union hat sie auf diese Weise faktisch ausgebürgert – wegen eines bloßen Vorwurfs, "Desinformation" für Russland zu betreiben, der weder juristisch geklärt ist, noch von der EU mit konkreten Beispielen belegt wurde.
Nun trifft es die beiden wohl nicht so hart, wie es andere treffen könnte. Beide leben derzeit in Russland und haben nach eigenen Angaben kein Vermögen in der EU. Die Sanktionen sind also wieder einmal einfach nur dumm und sinnlos! - Im Gegenteil, sie rütteln wohl viele wach.
Doch mit dieser Methode kann die EU künftig auch Menschen verfolgen, die in der EU leben. Ein Betroffener dürfte, Röpers Recherche zufolge, "sein Land nicht mehr verlassen, weil er nicht durch andere EU-Staaten reisen, auch nicht mit dem Flugzeug über andere EU-Staaten fliegen darf. Wer also beispielsweise in Österreich wohnt, wäre dort gefangen – und müsste bei seiner Regierung darum betteln, mit seinem eigenen Geld zumindest Lebensmittel kaufen zu dürfen."
Früher hiess das "ohne Nachtessen ins Bett und Zimmerarrest! Sackgeld gestrichen!" Was als Witz rüberkommt, artet schnell in das mittelalterliche "Vogelfrei" aus
Früher hiess das "ohne Nachtessen ins Bett und Zimmerarrest! Sackgeld gestrichen!" Was als Witz rüberkommt, artet schnell in das mittelalterliche "Vogelfrei" aus
Für sanktionierte EU-Bürger dürfte es problematisch sein, im eigenen Land ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Arbeits- und Kaufverträge abzuschließen, sich eine Wohnung zu mieten und so weiter. Wer eine solche Zerstörung seiner Existenz befürchten muss, wird künftig wohl eher den Mund und die Finger auf der Tastatur stillhalten – nicht nur bezüglich des NATO-Stellvertreterkriegs gegen Russland in der Ukraine.
Und das alles ohne Möglichkeit sich zu wehren, oder schon nur eine Begründung zu erhalten! Ganz zu schweigen von einem Gerichtsurteil.
Es entscheiden offensichtlich ein paar Selbsternannte wer der Allgemeinheit noch genehm ist und wer nicht! - Diese "Gesetzverbiegung" hat selbstverständlich absolut nichts mit Faschismus zu tun, sondern ist halt in "unserer Demokratie" so!
Nicht einmal Adolf war so dreist, bei dem gab's doch wenigstens noch inszenierte Schauprozesse...
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